Auwald-Initialpflanzung an der Vechte in Nordhorn Hestrup

Mithilfe eines kooperierenden Landbesitzers konnte ein neuer Auwald entstehen. Foto: Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim.

Historie

In Nordhorn Hestrup im Überschwemmungsgebiet der Vechte liegt ein ca. 15-30 m breiter und 100 m langer Grünlandstreifen zwischen einem Laubwald und einem Entwässerungsgraben, der sich in Privateigentum befindet. Die Fläche wurde früher gemäht, liegt nun jedoch seit einigen Jahren brach, weshalb sich dort das nicht heimische, aber ausbreitungsstrake Chinaschilf etablieren konnte.

Der Eigentümer der Fläche kontaktierte die Naturschutztiftung Grafschaft Bentheim Stiftung, da er seitens der Stadt Nordhorn und über die Öffentlichkeitsarbeit Kenntnis über das Projekt erlangt hat.

Problemdarstellung

Gebietsfremde Pflanzenarten wie das Chinaschilf gelangen häufig unabsichtlich, aber auch durch die illegale Beseitigung von Gartenabfällen in die Natur. Dort können sie ganze Lebensräume verändern und Artengemeinschaften zerstören, indem sie heimische Pflanzen verdrängen und damit Tieren, die auf diese Pflanzenarten angewiesen sind, ihren Lebensraum oder ihre Nahrungsquelle entziehen. Mit der Rodung des Chinaschilfs und der anschließenden Anpflanzung von auenwaldtypischen Gehölzen soll ein standortgerechter Lebensraum entstehen, der sich in die Auenlandschaft des Vechtetals eingliedert.

Invasive Pflanzenarten wie das Chinaschilf verdrängen heimische Arten, da natürliche Gegenspieler fehlen. Foto: Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim.

Beschreibung der Maßnahme

Die Umwandlung der ehemaligen Grünlandfläche zu Auwald wurde von der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim initiiert. Eine Erstaufforstungsgenehmigung war aufgrund der geringen Flächengröße (< 2 ha) nicht erforderlich. Hier bedarf es daher nur einer Anzeige der Erstaufforstung bei der Forstbehörde. Für Gehölzpflanzungen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde erforderlich. Ausnahmen für die Pflanzmaßnahmen werden erteilt, wenn die wasserrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (keine Beeinträchtigung der Ziele des vorsorgenden Hochwasserschutzes).

Von Februar bis Juli 2022 wurde zuerst das Chinaschilf schrittweise durch den Flächeneigentümer entfernt. Im Dezember erfolgte dann die Aufforstung mit den auentypischen Gehölzarten Schwarzerle und Frühblühende Traubenkirsche, ebenfalls durch den Eigentümer. Letzterer wird sich auch zukünftig um die Pflege der Aufforstungsfläche kümmern. Durch die Umwandlung der Fläche in Wald unterliegt sie außerdem dem Waldrecht und ist somit auch rechtlich langfristig gesichert.

Verbrachtes Grünland. Foto: Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim.

Zahlen, Daten, Fakten

Maßnahmentyp: Auwald Initialpflanzung
Ziellebensraum: Auwald
Größe des Biotops: 1.200m²
Umsetzungszeitpunkt: Februar bis Dezember 2022
Kooperationspartner:
Kosten: 2.000€
Ort: Nordhorn Hestrup, Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen

Rahmenbedingungen

Die Auwald-Initialpflanzung erfolgte durch die Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim. Die Maßnahme fand im Rahmen des Projekts „BioGraf – Biotopverbund im Grafschafter Vechte- und Dinkeltal“ statt, welches Teil des Biotopverbund-Projekts „Landschaft + Menschen verbinden – Kommunen für den bundesweiten Biotopverbund“ ist und über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wird.

Kontakt

Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim
Christian Kerperin (Dipl. Ing.)
Telefon: 05921 96-1622
E-Mail: christian.kerperin@grafschaft.de

Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim
Cornelia Riechert
Telefon: 05921-961620
E-Mail: cornelia.riechert@grafschaft.de